Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“
sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte, die wir mit jedwedem Abnehmer
abschließen. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass es sich bei
unseren Vertragspartnern um Unternehmer, Juristische Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Handelt es
sich bei unseren Abnehmern dagegen um Verbraucher, gelten diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
Für alle Lieferungen gelten ausschließlich unsere folgenden
„Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
oder Einkaufsbedingungen eines Bestellers wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Solche entfalten Rechtswirkung nur für den Fall, dass
ihre Geltung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Angebote
Die von uns erstellten Angebote sind freibleibend.
Ein Zwischenverkauf der angebotenen Ware ist ausdrücklich vorbehalten.
Die Vertragsannahme und der Umfang der Lieferung erfolgt ausschließlich
gemäß unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündliche
Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn eine entsprechende schriftliche
Bestätigung durch uns erfolgt ist.
3. Preise
Alle Katalogpreise gelten ab Lager oder Werk ohne Verpackungs-, Versand-
und Verladekosten. Ausgenommen sind solche Produkte, die mit einem
„Freizeichen“ versehen sind, also entsprechend frei per Spedition, frei
Empfangsstation per Bahn, ausgenommen Insel-Lieferungen.
Sofern Verpackungskosten für unsere Lieferungen anfallen,
berechnen wir diese zum Selbstkostenpreis. Die Rück-
nahme des Verpackungsmaterials ist ausgeschlossen. Wir
bemühen uns jedoch, solche Materialien zu verwenden, die
einer Reststoff bewirtschaftung zugänglich sind. Die in den
Preislisten genannten Einzelpreise sind nicht verbindlich.
Für den geschlossenen Vertrag sind jeweils die in unserer
schriftlichen Auftragsbestäti gung festgehaltenen Preise maß-
geblich. Sofern zwischen Vertragsschluss und Lieferdatum
sich die Lieferpreise unserer Lieferanten erhöht haben, sind
wir berechtigt, diese Preise, auch abweichend von unserer
schriftlichen Auftragsbestätigung in Rechnung zu stellen. Dies
setzt voraus, dass zwischen Vertragsschluss und Lieferung
mehr als vier Monate vergangen sind. Sofern Vertragspartner
Ver braucher sind, gilt diese Regelung entsprechend. Der
Mindestauftragswert ist 50,00 EUR.
4. Zahlungen
Die von uns erstellten Rechnungen sind 10 Tage nach
Rechnungsdatum mit 2% Skonto zu begleichen oder 30 Tage nach
Rechnungsdatum rein netto. Ein Skontoabzug ist nur von dem jeweiligen
Warenwert möglich. Soweit die Rechnung darüber hinaus Kosten für
Verpackung, Transport oder ähnliches enthält, ist ein Skontoabzug
nicht möglich. Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn die Gutschrift
des Rechnungsbetrages auf einem unserer Konten erfolgt ist.
Scheckzahlungen erfolgen stets erfüllungshalber. Zahlungseingang ist in
diesen Fällen ebenfalls die Gutschrift des Scheckbetrages auf unserem
Konto. Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen ist nur dann möglich,
wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Im
Falle des Zahlungsverzuges des Abnehmers sind wir berechtigt, ab
Verzugseintritt Verzugszinsen auf den rückständigen Betrag zu fordern, bei
Vertragspartnern die Unternehmer sind jedoch mindestens 9% und bei allen
übrigen Vertragspartnern mindestens 5% über dem Basiszinssatz der EZB.
Ist der im Verzug befindliche Vertragspartner Unternehmer, sind wir
zudem berechtigt, eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR zu fordern.
Dies gilt auch, wenn es sich um Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung
handelt. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz
anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet
ist. Daneben bleibt es uns unbenommen, weitere Schadensersatzansprüche
geltend zu machen.
5. Lieferung
Sofern für unsere Lieferung ein Datum angegeben
ist, ist dies grundsätzlich unverbindlich. Es handelt sich hierbei
lediglich um Richtwerte, deren Nichteinhaltung jedoch grundsätzlich
nicht zu Ansprüchen des Bestellers führen kann. Etwas anderes gilt nur
in den Fällen, in denen ein Liefertermin ausdrücklich und schriftlich
als Fixliefertermin von uns bestätigt worden ist. Teillieferungen auf
den Gesamtauftrag behalten wir uns im Interesse einer zügigen
Abwicklung des Auftrages ausdrücklich vor. Soweit Teillieferungen
erfolgt sind, sind diese im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zu
regulieren.
Lieferverzögerungen berechtigen den Besteller erst
dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn uns zuvor eine angemessene
Nachfrist für die Lieferung gesetzt worden ist. Diese Nachfrist muss
mindestens 2 Wochen ab Eingang der schriftlichen Mitteilung des
Bestellers bei uns betragen. Sofern die Lieferverzögerung auf höherer
Gewalt beruht, ist jegliche Verantwortung durch uns ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche aufgrund des Lieferungsvertrages sind außer in
Fällen grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes auf die Höhe der
Auftragssumme beschränkt.
Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund
(insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen)
ist zudem auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung
wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte
Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Sofern die Art der
gelieferten Ware es erfor dert, sind wir berechtigt, diese in zerlegtem,
aber montagefähigem Zustand zu liefern.
6. Gefahrübergang
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit
der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an
den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über.
Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim
Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.
7. Vertragserfüllung
Warenversand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr
des Bestellers und, soweit der Besteller Unternehmer ist, auch auf
Gefahr des Bestellers, soweit nicht eine anderweitige schriftliche
Vereinbarung erfolgt oder nach dem Katalog vorgesehen ist.
Sobald dem Besteller durch uns angezeigt worden ist, dass die Waren
versandfertig sind, sind diese umgehend abzurufen. Sofern ein umgehender
Abruf durch den Besteller nicht erfolgt, sind wir berechtigt, die Waren
auf Kosten und Gefahr des Abnehmers nach eigenem Ermessen zu lagern und
angemessene Lagergebühren hierfür zu berechnen.
8. Gewährleistung
Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst
nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
st der Besteller Verbraucher, stehen diesem die gesetzlichen Rechte zu.
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen offensichtlicher Sachmängel
der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht
innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Auslieferung der Ware anzeigt.
Ist der Besteller Unternehmer, sind die gelieferten Waren unverzüglich
nach Ablieferung an den Besteller oder an den von ihm benannten Dritten
sorgfältig zu untersuchen. Sind die gelieferten Waren lediglich in Folie
verpackt, ist die Folienverpackung unverzüglich zu entfernen und die Ware
sodann sorgfältig zu untersuchen. Die Ware gilt hinsichtlich
offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen,
sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Besteller
genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine
schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die
Liefergegenstände als vom Besteller genehmigt, wenn uns die Mängelrüge
nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der
Mangel zeigte; war der Mangel für den Besteller bei normaler Verwendung
bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere
Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrügen.
Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den
Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstellerangaben
zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die
Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast
für die Mangelhaftigkeit der Sache.
Reklamationen werden nicht anerkannt, wenn die Mängel unserer gelieferten
Ware auf unsachgemäße Verwendung durch den Besteller zurückzuführen sind.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Reklamation
der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den
Besteller ohne Interesse ist.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Lieferung der
Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab
Lieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist
1 Jahr ab Lieferung der Ware. Die Lieferung gebrauchter Gegenstände an
Unternehmer erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für
Sachmängel.
Ist der Besteller Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware
grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart.
Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen
daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit der gelieferten Ware haften wir
nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen unseren jeweiligen
Lieferanten.
Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir
lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet
und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der
ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch uns nicht.
Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
9. Warenrückgabe
Ein Rechtsanspruch auf Warenrückgabe (Umtausch) besteht bei
Mangelfreiheit grundsätzlich nicht. Lediglich in den Fällen, in denen
ausdrücklich und schriftlich das Einverständnis mit der Rücknahme
der Ware erklärt worden ist, ist eine solche Rücknahme möglich.
Die hierfür entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Voraussetzung für die Rücknahme ist der einwandfreie
Zustand Ware. Davon unbeschadet besteht zugunsten von Verbrauchern ein
Widerrufsrecht im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften, über das
jeweils separat belehrt wird.
10. Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware
bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware
bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung vor.
Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern
Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Besteller
diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
Der Besteller ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware,
etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die
Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der
Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Besteller unverzüglich
anzuzeigen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer
Pflicht im vorgenannten Sinne vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe
des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen
Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an. Nach der
Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der
Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt
und in Zahlungsverzug gerät.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im
Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht
gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das
Miteigentum aneilig im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware
zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die
Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
Für die Wahrung unserer Rechte aus dem Vorbehaltseigentum trägt der
Besteller die eventuell anfallenden Kosten.
11. Warenangaben
Angaben über Maße, Gewichte, Tragkraft,
Fassungsvermögen und ähnliche Sacheigenschaften erfolgen nach bestem
Wissen und Gewissen gemäß den jeweiligen Herstellerangaben. Eine Gewähr
für diese Angaben kann jedoch nicht übernommen werden. Etwas anderes
gilt nur in den Fällen, in denen ausdrücklich über solche Angaben
eine schriftliche Zusicherung erteilt worden ist.
12. Datenverarbeitung
Die von uns für die Durchführung des Auftrages
benötigten Daten werden im Rahmen elektronischer Datenverarbeitung
gespeichert. Hiermit erklärt sich der Besteller ebenfalls
einverstanden. Dieser Hinweis erfolgt aufgrund der Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt sind.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem
Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, mit der
der wirtschaftliche Zweck der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich
erreicht wird.
Stand 07/2016